Gesetzliche Krankenversicherung GKV
Fast 80 % der deutschen Bundesbürger sind einer gesetzlichen Krankenkasse angehörig. Sie findet ihre Regelungen im Sozialgesetzbuch. Arbeitnehmer und Angestellte unterliegen der Versicherungspflicht, sofern ihr Einkommen unter der so genannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung liegt in der Erhaltung und Prävention der Gesundheit. Im Sozialgesetzbuch ist nicht nur das Sein der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt, vielmehr findet sich in diesem auch der Leistungskatalog wieder. In diesem wird geregelt, welche Behandlungen angeboten werden und in welchem Maße die Kosten übernommen werden. Allerdings steht es jeder Krankenkasse frei, Zusatzprogramme auf freiwilliger Basis anzubieten. Genau hier liegt der gravierende Unterschied zu den privaten Krankenversicherungen, denn hier ist der Leistungskatalog weit umfänglicher.
Dennoch ist für eine ausreichende Grundversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung gesorgt. Ein wesentlicher Vorteil im Vergleich zur privaten Krankenversicherung liegt darin, dass Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden können. Im Rahmen dieser Familienversicherung sind vor allem Kinder bis zum 18. Lebensjahr und arbeitslose Ehepartner mitversichert und können vom kompletten Versicherungsumfang profitieren, ohne einen Cent mehr zahlen zu müssen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen arbeiten nach dem Solidaritätsprinzip, das heißt, die Versicherungsbeiträge der Versicherungsnehmer fließen in einen Topf, so dass die verfügbaren Mittel jedem Versicherungsnehmer zu Gute kommen.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach dem Bruttoarbeitsentgelt. 50 % davon trägt der Arbeitnehmer selbst und die anderen 50 % übernimmt der Arbeitgeber. Des Weiteren ist die Höhe der Beiträge von der Krankenkasse an sich abhängig. Die Beitragssätze liegen zwischen 12,0 % und 14,8 %. Ein Vergleich ist daher ratsam, denn auf diese Weise lässt sich bares Geld sparen.