Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtschutzversicherung ist eine individuelle abgeschlossene Versicherung, die bei einen Rechtsstreit eintritt und den Versicherten in fast allen Belängen unterstützt und versichert (in Abhängigkeit der Rechtschutzart). Der Leistungsumfang der Rechtschutzversicherung ist variabel, abhängig vom vereinbarten Vertrag und Versicherung. Es gibt Rechtschutzversicherung ohne eine Deckungsbegrenzung und Versicherung mit einer vereinbarten Deckungssumme für folgende Leistungen:
1.) Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die gesetzliche Anwaltsgebühren, die auftretten können. Der Versicherte hat hierfür das Recht eines frei wählbaren Rechtsanwaltes.
2.)Die Rechtschutz übernimmt auch die Bezahlung von Honorare von Sachverständiger, wenn es zur Klärung eines Falles beiträgt.
3.) Durch die Rechtschutzversicherung ist man mit den Kosten einer Gerichtsverhaltung und dessen anfallenden Gerichtskosten abgesichert.
4.) Die Rechtschutzversicherung übernimmt sogar die Bezahlung einer Strafkaution, in der Regel bis zu einer Summe von 50.000 Euro.
In den Leistungen der Rechtsschutzversicherung sind das Bezahlen von Bußgelder oder Geldstrafen nicht beinhaltet.
Es gibt unterschiedlichste Rechtschutzversicherung abhängig von der Sachlage, was die Rechtschutzversicherung absichert. Dazu gehört zum Beispiel die Schadenersatz-Rechtschutz, die Arbeits-Rechtschutz
und den Wohungs- und Gründstücks-Rechtschutz. Welche Rechtschutz für jeden einzelne Person sinnvoll und zwecksmäßig ist, muß man individuell entscheiden. Am besten man holt sich entsprechende Informationen bei seinen Versicherung ein, wie teuer die Rechtschutz ist, wan tritt sie ein und wann nicht, was beinhaltet sie etc.