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Sozialversicherung


Die Sozialversicherung ist ein wichtiges Mittel zur sozialen Sicherung in Deutschland. Bereits ab 1883 wurde das Sozialversicherungssystem durch Reichskanzler Bismarck eingeführt. Unter staatlicher Hand und Führung finanziert sie sich durch die Versicherungspflicht natürlicher und juristischer Personen. Sozialversicherungen bilden keinen Rücklagen, sondern geben die Einnahmen sogleich wieder für die Versorgung aus.
Die Leistungserbringung erfolgt in Sach- oder Geldleistung. Sachleistung ist beispielsweise die medizinische Grundversorgung während man unter Geldleistungen beispielsweise Renten- und Krankengeldzahlungen verstehen kann. Grundsätzlich wird durch die Sozialversicherung die Versorgung im Krankheitsfall (gesetzliche Krankenversicherung), die Rentenzahlungen (gesetzliche Rentenversicherung), die Zahlen des Arbeitslosengeldes (gesetzliche Arbeitslosenversicherung) und die Leistung im Falle einer Invalidität (gesetzliche Unfallversicherung und Pflegeversicherung) gewährleistet. Die Sozialversicherungen finanzieren sich durch die Bruttoentgelte. Auf einen Arbeitnehmer fallen somit 19,9% Rentenversicherung, 11,0 -15,0 % Krankenversicherung, rund 4,2 % Arbeitslosenversicherung und etwa 1,7 % Pflegeversicherung an.
Alle Beiträge zur Sozialversicherung werden jedoch anteilig durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, wobei jede Partei 50 % der Beiträge übernimmt. Lediglich die Beiträge zur Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber alleine getragen. In den Genuss der Leistungen der Sozialversicherungen kommen Arbeitnehmer, Angestellte, Wehr- und Zivildienstleiste deren Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Personen wie beispielsweise Selbstständigem, Freiberufler oder Beamte unterliegen nicht der Pflicht, die Sozialversicherungen zu nutzen.
Sie können sich vielmehr privat absichern oder als freiwilliges Mitglied in die jeweiligen Versicherungen eintreten. Grundsätzlich lässt sich zusammenfassen, dass die Sozialversicherung eine existenzielle Grundlage für seine Versicherungsnehmer darstellt und zwar in Form von Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.