Private Krankenversicherung (PKV)
Die Private Krankenversicherung ist das Pendant zur gesetzlichen Variante. Privat versichern kann sich, wer ein jährliches Mindesteinkommen von 47.700 Euro hat.
Diese Einkommenshöhe muss vor Versicherungsbeginn bereits über einen Zeitraum von drei Jahren erzielt worden sein.
Selbstständige Personen können sich unabhängig von der Einkommenshöhe privat krankenversichern. Für Beamte und Studenten gibt es gesonderte Tarife bei der privaten Kasse.
Die Höhe des Versicherungsbeitrages macht sich jedoch nicht von der Höhe des Einkommens abhängig. Hier zählen das Geschlecht, das Alter und die gesundheitliche Lage des Versicherten.
Da Frauen im Schnitt häufiger ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, ist der Beitrag für sie generell höher.
Eine Familienversicherung gibt es nicht. Ehepartner sowie Kinder müssen gesondert versichert werden.
Wird über einen Zeitraum von einem Jahr keine Leistung in Anspruch genommen, erstatten einige private Kassen einen Teil des Beitrages zurück. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.
Die Vorteile der Privaten Krankenversicherung sehen die meisten in der bevorzugten und zuvorkommenden Behandlung bei Ärzten und im Krankenhaus. Privatversicherte bekommen in der Regel schneller Termine, wenn diese nicht lebensnotwendig sind. Zudem kann im Krankenhaus auf ein Einzelzimmer sowie auf Chefarztbehandlung bestanden werden.
Praxisgebühr muss nicht entrichtet werden, diese ist in den Beitragszahlungen bereits enthalten.
Weiterer großen Unterschied zu den gesetzlichen Kassen ist die Beteiligung an Kosten für Sehhilfen und Zahnersatz.